Hallo Leute, wir bekommen regelmäßig Fragen per Messenger, eMail, telefonisch oder als Beitrag in der Gruppe, die wir inzwischen schon zigfach beantwortet haben. Daher haben wir uns entschlossen, mal die häufigsten Fragen hier noch mal gebündelt zu beantworten.
Wir werden in Zukunft bei entsprechenden Fragen auch nur noch diesen Link als Antwort schicken, denn auch unser Tag hat nur 24 Stunden und es ist mühsam, immer die gleichen Antworten individuell an Fragesteller zu schicken ![]()
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge in Sachen Gerichtsstreit um die Soforthilfe?
Wir haben damals „Muster“verfahren vor drei Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht gewonnen. NRW musste daher ein neues Rückmeldeverfahren gestalten, in dem die juristischen Fehler des ersten Rückmeldeverfahrens ausgebügelt wurden.
Dieses „neue Rückmeldeverfahren“ ist inzwischen mehr oder weniger abgeschlossen und die ersten neuen Schlussbescheide sind erlassen worden.
Davon konnten aber nur jene profitieren, die entweder nach dem ersten Rückmeldeverfahren keinen Schlussbescheid bekommen haben oder mit Hilfe unserer Mustertexte gegen den Schlussbescheid geklagt hatten.
Alle Betroffenen mit bestandskräftigem Schlussbescheid profitieren davon NICHT.
Aktuell führen wir weitere „Muster“verfahren, um auch all jenen noch die Chance auf Gleichbehandlung zu erstreiten, die aktuell auf einem bestandskräftigen Schlussbescheid sitzen geblieben sind.
Wir informieren darüber regelmäßig im Mitgliederbereich unserer Website und in der Paragraphen-Gruppe (für Mitglieder), "IG-Kampfkasse"
Wenn der Schlussbescheid rechtswidrig war, warum hat NRW dann nicht ALLE Schlussbescheide aufgehoben?
Das ist eine gute Frage, NRW hätte dies eigentlich tun können und im Zuge der Gleichbehandlung auch tun sollen. Es war ja eh notwendig, ein komplett neues Verfahren für die korrekte Abrechnung zu entwerfen. Es waren ja nicht nur die Kläger betroffen, sondern auch alle, die einfach nur Glück hatten, dass sie keinen Schlussbescheid mehr bekommen haben, als die Klagewelle anlief. Oder Rückmeldeverweigerer.
Die Landesregierung hatte leider wenige Tage vor der Verhandlung am OVG Münster entschieden, an den bestandskräftigen Schlussbescheiden festzuhalten, ganz egal, wie das OVG Münster entscheidet.
Gegen diese Ungleichbehandlung wehren wir uns jetzt – für euch.
Kann ich mich der „Sammelklage“ anschließen?
Es gibt im Verwaltungsrecht keine „Sammelklagen“. Wir führen „Musterverfahren“, also mit Musterklägern, um entsprechende Gerichtsurteile zu bekommen. Sollten wir vor Gericht Erfolg haben, so stellen wir entsprechende Mustertexte zur Verfügung, mit denen jeder für sich ohne eigenen Anwalt noch mal gegen den rechtswidrigen Schlussbescheid vorgehen kann.
Es macht daher Sinn, sich am Crowdfunding für unsere Anwälte zu beteiligen, um Zugang zu den Mitgliederbereichen zu bekommen.
Kann ich gegen XYZ "Widerspruch" einreichen?
Nein, es gibt in NRW im Verwaltungsrecht das Widerspruchsverfahren nicht mehr, man kann also nur direkt klagen gegen einen Bescheid.
Bitte IMMER die "Rechtsbehelfsbelehrung" in den Schreiben lesen, die steht immer ganz unten im Text.
Muss ich jetzt aktiv werden und evtl. Fristen einhalten?
Der Vorteil ist, dass es jetzt keinen Fristendruck für euch gibt. Bei der ersten Klage musste man eine Frist von einem Monat ab Erhalt des Schlussbescheides einhalten, um mit Hilfe unserer Mustertexte zu klagen. Mit dem Risiko, auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben, hätte das OVG sich anders entschieden.
Dieses Risiko gibt es jetzt nicht, denn ihr klagt erst, wenn wir tatsächlich Erfolg hatten.
Wir haben für unsere Mitglieder ein Musterschreiben bereit gestellt, um evtl. "Verwirkung" vorzubeugen. Es macht durchaus Sinn, dieses zu nutzen.
Aber bitte wartet mit der Beteiligung am Crowdfunding nicht bis dahin, denn wir brauchen JETZT akut die entsprechenden Mittel, um für euch den Rechtsstreit gegen NRW zu betreiben.
Ändern die „Muster“verfahren etwas an der aktuellen Rückforderung der Soforthilfe?
Alles, was wir gerade in den „Muster“verfahren machen, hemmt eure Zahlungsverpflichtung NICHT. Ihr müsst also erstmal die Soforthilfe zurück zahlen, im Zweifel in Raten. Wenn ihr dann später gegen den Schlussbescheid klagt und gewinnt, bekommt ihr dann die Chance, die Soforthilfe noch einmal neu abzurechnen, mit all den Vorteilen, die wir für euch erstritten haben. Zuviel zurück gezahlte Soforthilfe bekommt ihr dann wieder zurück gezahlt.
Verliere ich die Klage-Möglichkeit, wenn ich die Soforthilfe zurück gezahlt habe?
Im Verwaltungsrecht ist immer der Bescheid entscheidend, ganz unabhängig von daraus sich ergebenden Zahlungen. Selbst wenn ihr die Soforthilfe komplett zurück gezahlt habt, kann bei einer späteren Klage ein anderer Bescheid erlassen werden.
Ist die Summe darin anders, werden Gelder auch wieder ausgezahlt, sollte zuviel zurück gezahlt worden sein.
Kann ich die Soforthilfe komplett behalten, wenn ich gegen den Schlussbescheid klage?
Unser Ziel war es weder damals, noch aktuell, dass man pauschal die komplette Soforthilfe behalten darf. Unser Ziel war es immer, dass man eine faire rechtskonforme Abrechnung der Soforthilfe durchführt und sich auch an die Versprechen hält, die damals galten und später zurück genommen und massiv zum Nachteil der Betroffenen geändert wurden.
Das wurde mit dem „neuen Rückmeldeverfahren“ größtenteils umgesetzt.
Für viele Betroffene hat sich nach der neuen Abrechnung die Rückforderung drastisch reduziert, für einige wenige hingegen hat sich aufgrund der jeweiligen Umstände nicht viel geändert.
Plant ihr gegen die Schlussbescheide aus dem "neuen Rückmeldeverfahren" zu klagen?
Nein, NRW hat mit dem "neuen Rückmeldeverfahren" formal und inhaltlich fast alles korrekt gemacht und das Urteil des OVG umgesetzt. Es gibt zwar einige Angriffspunkte, die rechtfertigen allerdings keine neue Klagewelle.
Für viele bot das "neue Rückmeldeverfahren" auch deutliche Verbesserungen gegenüber dem ersten Rückmeldeverfahren.
Für einige gab es leider weniger Verbesserungen, das hing immer von der jeweiligen Fallkonstellation ab.
Unser Ziel ist es aktuell, dass auch diejenigen mit bestandskräftigem Schlussbescheid (aus dem ersten Verfahren) noch einmal die Chance bekommen, am neuen, verbesserten Rückmeldeverfahren teilnehmen zu können.
Wo liegt die Besserstellung beim „neuen Rückmeldeverfahren“ gegenüber dem ersten Rückmeldeverfahren?
Beim „neuen Rückmeldeverfahren“ berechnet sich der „Liquiditätsengpass“ komplett anders als im ersten Verfahren.
Im ersten Verfahren wurden alle Einnahmen und Ausgaben der drei Fördermonate miteinander verrechnet. Sollte man w.B. also Gewinne im 3. Monat erwirtschaftet haben, wurden diese mit den Verlusten aus den ersten beiden Monaten verrechnet, wodurch für viele die Soforthilfe sinnlos wurde.
Im „neuen Rückmeldeverfahren“ werden zwar Gewinne aus früheren Monaten mit Verlusten aus späteren Monaten verrechnet, umgekehrt werden Gewinne aus späteren Monaten NICHT mit Verlusten aus früheren Monaten verrechnet. Diese Monate werden dann einfach auf 0 gesetzt, während die Verluste aus früheren Monaten durch die Soforthilfe kompensiert wurden.
Auch die Lebenshaltungskosten werden bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften besser berücksichtigt, sofern der Erstantrag bis einschließlich 01.04.2020 gestellt wurde. Statt der bisherigen 2000 EUR Pauschale kann man nun die vollständigen Lebenshaltungskosten ansetzen.
Wie kann ich mich am Crowdfunding beteiligen und Zugang zum Mitgliederbereich bekommen?
Wir haben hier auf der Website eine detaillierte Anleitung sowie die Bankverbindung für das Crowdfunding. Es reicht schon ein einmaliger Beitrag, den man selber wählen kann, um Zugang zum Mitgliederbereich zu bekommen. Viele haben auch bereits mehrfach eingezahlt, um uns bei der Finanzierung der Rechtsstreite zu unterstützen. Jeder so, wie er/sie kann.
Hier die Infos zum Crowdfunding:
https://ig-nrw-soforthilfe.de/mitmachen
Ich habe eine Zahlungserinnerung/Mahnung bekommen, was tun?
Hängt von den Umständen ab. Ist damals ein Schlussbescheid gekommen oder nicht? Wurde ein Antrag auf Stundung/Ratenzahlung gestellt, der noch in Bearbeitung ist?
Zu dem Thema haben wir umfassende Informationen im Mitgliederbereich und auch entsprechende Mustertexte, um auf Zahlungserinnerungen oder Mahnung je nach Umständen reagieren zu können.
Trotz Bitte um Mahnsperre kommen weitere Mahnungen!
Die Bearbeitung von Mahnsperren müssen die Sachbearbeiter der Bezirksregierungen von Hand durchführen, z.B. wenn man darauf hinweist, dass man einen Stundungsantrag gestellt hat und daher um Mahnsperre bittet.
Der Versand der Zahlungserinnerungen und Mahnungen dagegen läuft so gut wie automatisiert und die Zeit zwischen den Mahnungen ist meist kürzer, als ein Sachbearbeiter reagieren kann. Die Bezirksregierungen sind ziemlich überlastet, daher dauert alles länger, was ein Mensch dort bearbeiten muss, als die automatischen Systeme für den Versand der Mahnungen.
Kann ich die Soforthilfe in Raten zurück zahlen?
Ja, Ratenzahlung ist möglich, NRW hat dafür ein extra Online-Formular bereit gestellt, das für ALLE Corona-Hilfen gilt. Rechtswidrigerweise nehmen sie keine Ratenzahlungsanträge per Post oder Email entgegen, obwohl das § 59 LHO so vorsieht.
Im Mitgliederbereich haben wir Anleitungen und Informationen dazu.
Es dauert allerdings recht lange, bis die Anträge bearbeitet sind. Die Bezirksregierungen sind ziemlich überlastet.
Was ist, wenn ich nicht in der Lage bin, die Hilfen zurück zu zahlen?
Auch dafür gibt es Möglichkeiten (Niederschlagung oder Erlass), wir haben Informationen, Anleitungen und auch Musterschreiben für entsprechende Anträge im Mitgliederbereich. Hier wird es grundsätzlich auf die besondere Härte ankommen, die nachzuweisen ist. Solche Fälle sind auch immer Einzelfallentscheidungen durch die Sachbearbeiter. Da sind auch noch viele Fragen offen, formal wird es in NRW keine positiven Erlass-Bescheide geben, trotzdem haben die Bezirksregierungen die Möglichkeit, eine „Niederschlagung“ der Rückforderung durchzuführen, was eigentlich nur bedeutet, dass sie die Forderung erstmal nicht weiter verfolgen.
Da jedoch Mahnungen und Vollstreckungsbescheide im Umlauf sind, wissen wir noch nicht genau, was daraus folgt.
Ich möchte in der Facebook-Gruppe einen Beitrag zu meiner Frage erstellen, welche Informationen sollte ich angeben?
Wir haben leider immer wieder Beiträge, die komplett nichtssagend sind und bei denen man erstmal im Kaffeesatz heraus lesen muss, um was es überhaupt geht.
Also bitte klar und strukturiert schreiben, den Fall schildern, Schriftstücke klar benennen, am besten mit jeweiligem Datum. Es steht normalerweise im Betreff des Schriftstücks, ob es sich um einen „Schlussbescheid“, eine „Zahlungserinnerung“ oder „Mahnung“, einen „Feststellungs- und Erstattungsbescheid“ oder was auch immer handelt. Diese Information ist sehr wichtig, um zu verstehen, um was es überhaupt geht.
Und auf jeden Fall bitte auch angeben, um welche der Hilfen es sich handelt! Wir haben leider oft erfahren, dass es bei Fragen Verwechslungen gibt zwischen „Soforthilfe“, „Überbrückungshilfe“ oder „Neustarthilfe“.
Könnt ihr mich juristisch vertreten?
Ganz klares NEIN! Wir Initiatoren der „IG NRW-Soforthilfe“ sind KEINE Anwälte! Wir sind selber Unternehmer und waren von dem Chaos damals genau so betroffen, wie ihr alle.
Wir haben uns dann zusammen getan, die Facebook-Gruppe „IG NRW-Soforthilfe“ gegründet, nach anderen Betroffenen gesucht und später ein Crowdfunding gestartet, um mal juristischen Rat bei dem ganzen Soforthilfe-Chaos für uns Betroffene einzuholen.
Wir hätten damals selber nicht damit gerechnet, dass wir mal knapp 11.000 Mitglieder zählen würden und uns das Crowdfunding die Tür zu einer TOP-Kanzlei öffnen würde, mit all den Erfolgen, die wir dadurch erreicht haben. Erfolge, die jeder für sich als Einzelkämpfer wohl nie hätte erreichen können.
Wieso wisst ihr dann als „Nicht-Juristen“ so viel zu dem Thema und könnt uns Ratschläge geben?
Wir haben uns durch all die ehrenamtliche Arbeit, das Lesen all der Richtlinien, FAQs und Gesetzestexte, die Gespräche mit vielen Juristen, Politikern und auch Vertretern des Wirtschaftsministeriums einige tiefe Einblicke und „Know-How“ angeeignet, so dass wir viele Fragen beantworten können, die kein juristisches Studium erforderern. Reiner erwähnt oft genug, dass er 9.Klasse Hauptschule hat. Lesen ist alles!
Also können wir euch z.B. solche „Erklär-Bär-Videos“ an die Hand geben, wie z.B. die Anleitung zu den Formularen des „neuen Rückmeldeverfahrens“ oder den Formularen für den Stundungs- und Ratenzahlungsantrag. All das findet ihr im Mitgliederbereich.
Wenn es jedoch um konkrete juristische Vertretung geht, müssen wir passen und euch an entsprechende Anwälte verweisen. Rat + Auskunft klappt meist, unverbindlich.
Kann die Kanzlei, mit der ihr zusammen arbeitet, mich vertreten?
Die Kanzlei Orth-Kluth (jetzt Orka) nimmt eigentlich nur Institutionen als Mandanten an. Für uns als Gruppe von Betroffenen hat man damals eine Ausnahme gemacht, weil es so viele gab, die von den gleichen Problemen betroffen waren.
Reiner Hermann dient dabei quasi als Schnittstelle zwischen der Kanzlei und all den Betroffenen, die sich am Crowdfunding beteiligt haben. Das spart jedem Einzelnen viel Geld, da die Kanzlei nur nach Stundensätzen abrechnet.
Können auch Betroffene aus anderen Bundesländern der Gruppe beitreten?
Die Soforthilfe ist ein Landesprogramm, das mit Mitteln des Bundes finanziert wurde.
Die Länder müssen jeweils mit dem Bund die Mittel abrechnen, die sie damals erhalten haben. Es gab damals vom Bund nur ein sehr dünnes Papier mit „Richtlinien“, wie die Soforthilfe ausgespielt werden sollte.
Leider haben die Länder da alle ihr eigenes Süppchen draus gekocht, so dass wir jetzt 16 verschiedene Programme mit unterschiedlichen Richtlinien haben. NRW war damals nur das erste Bundesland, das die Soforthilfe abrechnen wollte. Alle anderen haben etwas länger gebraucht.
Da das alles sehr kompliziert ist und es teilweise große Unterschiede im Verwaltungshandling der einzelnen Bundesländer gibt, haben wir uns nur auf NRW spezialisiert. Teilweise gibt es in den Bundesländern (genau 5) auch noch das Rechtsmittel des „Widerspruchverfahrens“, was es in NRW nicht gibt. In NRW und den meisten anderen muss direkt geklagt werden, Widerspruch ist im NRW-Verwaltungsrecht nicht vorgesehen. Daher lassen wir eigentlich nur Betroffene aus NRW in die Gruppe, da unsere Erkenntnisse für die anderen Bundesländer nicht direkt übertragbar sind und es sonst zu Chaos hier in der Gruppe führen würde.
Die erste Rückfrage bei jedem Beitrag würde sonst immer lauten: „Welches Bundesland?“. Das klappt eh nicht. Das wollten wir vermeiden.
Wir haben trotzdem immer den Blick über den Tellerrand, was so in den anderen Bundesländern passiert, haben in BaWü + Bayern „Know-How“ Anschub gegeben und teilweise haben die Betroffenen es in manchen Bundesländern sogar schwerer, als wir in NRW.
In Hessen + RLP zum Beispiel wird gerade erst die Schlussabrechnung durchgeführt, da werden sogar Rücklagen eines bestimmten Stichtags im März 2020 mit eingerechnet!
In Bayern und Baden-Württemberg gibt es auch bereits nach abgelehnten Widersprüchen Klagen gegen die Soforthilfe-Schlussbescheide. Da Reiner involviert war, können wir sagen, dass in BaWü ebenfalls erstinstanzlich an 2 Verwaltungsgerichten gewonnen wurde. BaWü ist in Berufung gegangen. Auch aus Sachsen haben wir einige interessante Infos bekommen, wie dort gerade eine Ungleichbehandlung bei der Rückforderung entsteht.
DAHER!
Wir hätten uns nach den Gerichtsverfahren vor den drei Verwaltungsgerichten und dem OVG Münster bequem zurücklehnen und den Sieg feiern können, denn wir hatten damals alles erreicht, wofür diese Gruppe gegründet wurde. Das jetzt angestrengte Verfahren für die „Nicht-Kläger“ hatten wir eigentlich nicht vorgesehen, uns aber dennoch verführen lassen, es für euch anzugehen. Wir benötigen allerdings weitere finanzielle Mittel dazu, denn der Gang vor das OVG Münster wird wieder obligatorisch, evtl. geht es sogar noch eine Instanz höher.
Dafür brauchen wir eure Hilfe, insbesondere jene sollten sich angesprochen fühlen, die damals nicht geklagt haben und die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben.
Diese FAQs werden sicher regelmäßig ergänzt werden ![]()
