Bestmögliche Information und fachliche sowie sachliche Aufklärung steht schon seit Jahrzehnten auf der Agenda des "markt-intern-Verlages". Seit dem 03.07.2020 steht Information, Aufklärung und Hilfestellung i.S. Corona Wirtschaftshilfen auch auf der Agenda der IG-NRW Soforthilfe.
Da war es Zeit, einen Teil des Weges gemeinsam zu beschreiten und uns die publizistische Schützenhilfe des Verlages zu erschließen. Selbstverständlich stellen wir dafür alle unsere Expertise über die „Corona-Wirtschaftshilfen“ zur Verfügung.
Ohnehin tauschte man sich schon eine Weile sehr konstruktiv aus. markt-intern-Verlag berichtete mehrfach über das Thema und unseren juristischen Streit mit NRW.
In Anbetracht der Tatsache, dass ca. 110.000 Soforthilfeempfänger ohne Schlussbescheid sind, wird das s.g. "neue Verwendungsnachweisverfahren" für alle Beteiligten hochinteressant werden. Diese Menschen gilt es zu finden und zu informieren und Quellen der Expertise zu benennen, damit niemand NRW hilflos gegenübersteht.
Ferner beabsichtigt die IG-NRW Soforthilfe, sich gebührend um die quasi nicht vorhandene Gleichbehandlung zu kümmern. Ob in Verhandlungen oder in prozessualer Form, wird sich zeigen.
Fazit:
Das alte Rückmeldeverfahren wurde bei den Klägern bereits für rechtswidrig erklärt. Kumulierte Expertise und Information hilft den NRW Selbständigen weiter durch diese noch kritische Zeit. Gutes Gelingen!
(Stand: 25.07.2023)