soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

Deutlich zu begrüßen ist dieser längst überfällige, konstruktive Schritt. So wird "allseits" Druck herausgenommen und den NRW - Unternehmern ein zusätzliches Zeitfenster verschafft. Soweit so gut.
Warum dieser Schritt wenige Tage vor dem Termin am Oberverwaltungsgericht erfolgt, bleibt spekulativ.

Bemerkenswert ist, dass gerne die der Sorgfalt verpflichteten Unternehmer, die jetzt schon absehbar auch bis 30.11.2023 nicht zahlen können, keinen Stundungs- Ratenzahlungsantrag stellen sollen. Seltsames NRW.

Geradezu bockig bis überheblich ist die Satzformulierung:

            „…dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist…“

Wo ja erst verschiedene Verwaltungsgerichte in NRW dies verneint haben. Der Bewilligungsbescheid war eben nicht vorläufig. Die realistische Möglichkeit, dass das OVG dies auch so sieht, scheint für das Wirtschaftsministerium im Rausch der Überheblichkeit nicht zu existieren. Da greift man einfach den Gerichten mal etwas vor.

Auch die Anmerkung:

            „Die bestandskräftigen Schlussbescheide aufrecht zu erhalten…..“

zeigt die politische Moral deutlich auf. Schließlich halten diverse Verwaltungsgerichte diese Schlussbescheide für rechtswidrig. Auch hier, es scheint für das Wirtschaftministerium fernliegend zu sein, dass sich dies am OVG so bestätigt. D.h. im Klartext, wenn das OVG die erstinstanzlichen Urteile bestätigt, zieht man rechtswidrige, aber bestandskräftige Schlussbescheide ohne Rücksicht auf Verluste durch.

Ebenso die animose Anmerkung:

            „Nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens durch den Schlussbescheid hätte jeder Antragstellende die Möglichkeit gehabt, Klage gegen die Entscheidung der Bezirksregierung zu erheben und diese durch die Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen“

lässt nur Kritik übrig. Bekannt müsste sein, dass diese Möglichkeiten den Soforthilfeempfängern finanziell aufgrund der damals immer noch angespannten Wirtschaftslage quasi verwehrt war. Ebenso ist sehr bemerkenswert, dass NRW die Aussendung der Schlussbescheide um 1 Monat verzögerte. Der Versand startete erst am 16.12.2021 und ging nur bis kurz vor Weihnachten.  Innerhalb dieser Zeit mit den Feiertagen zu Weihnachten und zum Jahreswechsel war es auch für Klagewillige quasi unmöglich, Rechtsbeistand zu finden. Und 1 Monat Rechtsmittelfrist ist schnell herum. So geht man jetzt mit Bürgern um?

Hier die Pressemitteilung des MWIKE vom 14.03.2022:
"Weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist in der NRW-Soforthilfe 2020 bis zum 30. November 2023
"

 

 

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